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Segeln

0 Wochen
dauert eine Charterreise durchschnittlich. Beliebte Charterreviere sind Deutschland, Kroatien, Griechenland, Italien und Holland.
0 km/h
ist der nachgewiesene Geschwindigkeitsrekord beim Eissegeln.
0
beträgt die Ausgabebereitschaft für ein neues Segelboot im Durchschnitt.
0 Jahre
alt ist der älteste bekannte Nachweis von Schiffen mit Segeln.
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Mitglieder sind im Deutschen Segler-Verband (DSV) organisiert.
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Goldene Regeln sind für ein naturverträgliches Verhalten von Wassersportler*innen zu beachten.

Die folgenden Inhalte wurden in Zusammenarbeit mit dem DSV erstellt.

Beim Segeln wird ein Segelboot unter Nutzung der Energie des Windes fortbewegt. Segelsport ist eine Kombination aus strategischer (Abschätzen der besten Windbedingungen und Ausführen dementsprechender Manöver) und sportlicher Leistung (Bedienen der Takelage). Die Segel müssen zueinander und zu den vorherrschenden Winden entsprechend in Stellung gebracht werden, um die optimalen Strömungsbedingungen ausnutzen zu können. Beim Segeln messen sich die Sportler*innen mit den Kräften der Elemente, was den besonderen Reiz dieser Sportart ausmacht. Das Naturerlebnis liegt aber auch in der besonderen Perspektive, die sich vom Boot aus über die Weiten der Wasserfläche oder küstennahen Landschaften bietet.

Es gibt zwei Arten des Segelsports, das Freizeitsegeln und das Regattasegeln. Beim Freizeitsegeln dauert der durchschnittliche Törn drei bis fünf Stunden, findet im ufernahen Bereich statt und beginnt und endet im selben Hafen. Darüber hinaus gibt es das Fahrtensegeln, bei dem ein Törn teilweise über mehrere Tage oder sogar Wochen von einem Hafen zum anderen führt. Beim Freizeitsegeln geht es vor allem um das Erleben der Elemente und nicht um den Wettkampf mit anderen Booten. In diesem Punkt unterscheidet es sich grundlegend vom Regattasegeln: Beim Wettkampfsport wird eine vorher abgestimmte Strecke von zwei oder mehreren Booten zur selben Zeit befahren. Die Wettkampfdauer ist dabei sehr unterschiedlich. Jollenregatten dauern einige Stunden, während Segler bei Hochseeregatten teilweise monatelang unterwegs sein können.

Der Deutsche Segler-Verband e.V (DSV) hat 1980 in Zusammenarbeit mit den Wassersportspitzenverbänden und dem Deutschen Naturschutzring (DNR) „Zehn goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur“ aufgestellt:

  1. Sensible Bereiche
    Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen.
     
  2. Abstand halten
    Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen – auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter.
     
  3. Naturschutzgebiete
    Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweilig völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
     
  4. Feuchtgebiete
    Nehmen Sie in „Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung“ bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.
     
  5. Starten und Anlanden
    Benutzen Sie beim Starten und Anlanden die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
     
  6. Lebensräume
    Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden.
     
  7. Im Watt
    Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um Tiere nicht zu stören oder zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 Meter Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen und bleiben Sie auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie hier mit langsamer Fahrstufe.
     
  8. Beobachtung
    Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
     
  9. Sauberes Wasser
    Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen, genauso wie Altöle, in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten.
     
  10. Information
    Machen Sie sich diese Regeln zu eigen und informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden (2).

Die Vermeidung eines Konfliktes zwischen den Interessen der Wassersportler*innen und der Erhaltung des Lebensraumes vieler Tiere und Pflanzen ist nur durch eine Kooperation zwischen den Sportler*innen und ihren Verbänden, Naturschützer*innen und Behörden erreichbar. Der VDWS ergänzt zu den oben genannten Regeln, dass es gerade im Winter sinnvoll ist, keine Vögel von der Wasserfläche zu vertreiben bzw. ganzjährig ausreichenden Mindestabstand (150 m) zu Vogelansammlungen auf dem Wasser zu halten (3).

(2) DSV e.V. (2019). 10 goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur. Zugriff am 14.08.2020 unter: https://www.dsv.org/zehn-goldene-regeln/

(3) Verband Deutscher Wassersport Schulen e.V. (o.J.). Naturschutz. Das geht uns alle an. Zugriff am 14.08.2020 unter: https://www.vdws.de/world-of-surf-kite-sail-sup/world-of-windsurfing/naturschutz

Der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) wurde 1888 gegründet und ist der nationale Dachverband in Deutschland für Segel-, Wind- und Kitesurfvereine, Landesseglerverbände, Klassenvereinigungen und weitere Organisationen aus dem Segelsport. Er ist sowohl im Breiten- als auch im Leistungssport für die Förderung der Sportarten und die Ausbildung in den Sportarten zuständig. Außerdem setzt er sich für die Erschließung und Nutzung von Wasserflächen und Ufergebieten unter umweltverträglichen Aspekten ein. Er fördert den Umweltschutz mit eigenen Projekten und unterstützt die Initiativen seiner Mitgliedsvereine. Im Verband sind rund 1.200 Segel-, Windsurf- und Kitesurf-Vereine mit insgesamt 193.751 Mitgliedern (Stand 2023) vereint (4,5).

Der Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. (VDS) ist der Bundesfachverband für Segel-, Surf- und Motorbootausbildung. Der Verband wurde im Jahre 1959 gegründet und vertritt heute die gewerblich und freiberuflich betriebenen Ausbildungsstätten. Die über 200 Mitgliedsschulen im VDS haben zum Ziel, die Ausbildungsqualität in den Wassersport- bzw. Sportbootschulen zu sichern und somit eine gute Grundlage zu schaffen, den Einsteigern und den Fortgeschrittenen die Freude und Sicherheit in ihrer Wassersportart zu vermitteln (6).

Der Verband Deutscher Wassersport Schulen e.V. (VDWS) ist ein international tätiger Verband für gewerbliche Ausbildung im Wassersport, mit Schwerpunkt auf Windsurfen, Kitesurfen, Jollen- und Catamaransegeln, also dem sogenannten Strandwassersport. Zu den Tätigkeiten gehören u. a. die Ausbildung von Wassersportinstruktoren, die Betreuung von Wassersportschulen, die Weiterentwicklung des Grundscheinsystems und das Angebot von Serviceleistungen und Produkten. Der VDWS ist Dachverband für die Interessen von Wassersportlehrern und -schulen. Er wurde 1974 gegründet und umfasst inzwischen über 4.500 Mitglieder und 540 Mitgliedsschulen in über 35 Ländern weltweit (7).

Auf internationaler Ebene agiert World Sailing (WS), ehemals International Sailing Federation (ISAF), als Weltverband aller Segelsportarten und vereint 145 Mitgliedsländer (8).

(4) Deutscher Segler-Verband e.V. (2019). Der Verband – Wir stellen uns vor. Zugriff am 13.05.2024 unter: https://www.dsv.org/ueber-uns/verband/

(5) DOSB (2023). Bestandserhebung 2023. Zugriff am 13.05.2024 unter:  Bestandserhebung 2023 (dosb.de)

(6) Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. (2020). Der Verband – Über uns – Geschichte. Zugriff am 14.08.2020 unter: https://www.sportbootschulen.de/der-vds 

(7) Verband Deutscher Wassersport Schulen e.V. (2019). Der Verband – Geschichte. Zugriff am 14.08.2020 unter: https://www.vdws.de/der-verband/geschichte/ 

(8) World Sailing (2019). A Short History of World Sailing. Zugriff am 14.08.2020 unter: https://www.sailing.org/inside-world-sailing/organisation/world-sailing/history/

Da Segeln im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet, gibt es eine Vielzahl an rechtlichen Grundlagen (9).

Maßgeblich sind vor allem die Art des Gewässers und die Art des Wasserfahrzeugs. Unterschieden werden hauptsächlich internationale Gewässer, Bundeswasserstraßen und Landesgewässer. Seewärts der 3-Seemeilenlinie gelten die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR).

Das Befahren von Bundeswasserstraßen ist laut § 5 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) für Wasserfahrzeuge generell erlaubt, jedoch müssen je nach Gebiet die örtlichen Gesetze beachtet werden (10). So gelten z. B. für einzelne Gewässer, Naturschutzgebiete und Nationalparks eigene Regelungen. Die Bundeswasserstraßen sind unterteilt in Seeschifffahrtsstraßen (SeeSchStrO) und Binnenschifffahrtsstraßen (BinschStrO). Für schiffbare Landesgewässer gelten in der Regel die jeweiligen Landeswasserstraßengesetze (LWG). Für andere Gewässer gilt der Gemeingebrauch nach § 25 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) in der Ausgestaltung durch die jeweiligen Landeswassergesetze. Man sollte sich vor dem Antritt eines Ausflugs mit den entsprechenden Seekarten befassen und sich bei der zuständigen Behörde erkundigen, welche Reglungen vorliegen, ob das favorisierte Gebiet im oder in der Nähe eines Schutzgebiets liegt oder ob andere Einschränkungen zur Befahrensregelung vorliegen. Auskünfte darüber gibt u. a. die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.

Im Folgenden wird ein Überblick über einige grundlegend zu beachtenden Regeln gegeben (11):

Verkehrsvorschriften

Rechtsgrundlagen beim Segeln herrschen für die Hohe See und die Bundeswasserstraßen, unterteilt in See- und Binnenschifffahrtsstraßen. Drei Bestimmungen finden Anwendung:

  1. Kollisionsverhütungsregeln (KVR)
    Die KVR sind weltweit für alle Wasserfahrzeuge auf der Hohen See gültig sowie im nationalen Bereich uneingeschränkt außerhalb der Fahrwasser der SeeSchStrO. Innerhalb der Fahrwasser gelten sie, wenn nicht anders bestimmt ist.
  2. Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)
    Es gelten bestimmte Regeln je nach Fahrtgebiet. Informieren Sie sich genau!
  3. Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSCHStrO)
    Diese Regeln gelten für alle Binnenschifffahrtsstraßen.

Führerschein

Auf Seeschifffahrtsstraßen ist das Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen unter Segel erlaubnisfrei. Für das Führen eines Fahrzeugs mit Motor, dessen Nutzleistung 11,03 kW (15 PS) überschreitet, ist der Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraße erforderlich. Das Mindestalter hierfür ist 16 Jahre.

Auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen in Berlin und Brandenburg ist der Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraße erforderlich, wenn Segelboote über sechs Quadratmeter Segelfläche aufweisen. Das Mindestalter ist 14 Jahre. Für Fahrzeuge mit einer Motornutzleistung von über 11,03 kW (15 PS) ist ein Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraße erforderlich. Eine Ausnahme gilt für den Rhein: Hier ist ein Führerschein bereits ab 3,68 kW (5 PS) erforderlich.

Der Sportküstenführerschein, der Sportseeschifferschein und der Sporthochseeschifferschein sind weitere Führerscheine, die empfohlen werden, jedoch bei nicht gewerblicher Nutzung nicht vorgeschrieben sind. Außerdem ist der Erwerb zusätzlicher Qualifikationsnachweise über den Umgang mit Funkgeräten oder Notsignalmitteln möglich. Für einige Gewässer müssen Sonderregelungen beachtet werden. Um z. B. auf dem Bodensee ein Kleinfahrzeug führen zu dürfen, ist ein Bodenseeschifferpatent nötig.

(9) Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. (o.J.). Sportschifffahrt. Zugriff am 14.08.2020 unter: https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportschifffahrt-node.html

(10) Wasserstraßengesetz. Zugriff am 14.08.2020 unter: https://www.gesetze-im-internet.de/wastrg/BJNR201730968.html#BJNR201730968BJNG000303308

(11) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. (2017). Sicherheit auf dem Wasser. Wichtige Regeln und Tipps für Wassersportler. Berlin. Zugriff am 14.08.2020 unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/WS/sicherheit-auf-dem-wasser-2018.pdf?__blob=publicationFile

Vor einer abwechslungsreichen Ufer- bzw. Küstenlandschaft wird besonders gern gesegelt. Für ausreichend Wind ist meist eine große freie Wasserfläche nötig. Dort ist das Segeln attraktiver, da man länger einen Schlag (eine Strecke zwischen zwei Wenden beim Kreuzen) fahren kann, ohne ständig wenden zu müssen. Obwohl die meisten Segelboote wenig Tiefgang haben, kann eine unzureichende Wassertiefe bei Bodenkontakt zu Schäden am Rumpf führen. Um ein Segelboot vom Anhänger aufs Wasser zu bringen, muss eine sog. Slipanlage vorhanden sein. In den meisten Segelrevieren gibt es „Parkplätze“ auf dem Wasser (Bojenfelder, Steganlagen, Häfen) und an Land (Liegeplätze, Bootsschuppen).

Durch das Segeln können sich Auswirkungen auf Flora und Fauna ergeben. Man unterscheidet Belastungen durch die Fortbewegung auf dem Wasser und durch die zum Segeln notwendige Infrastruktur.

Mögliche Auswirkungen während des Segelns:

Die Präsenz und Bewegungen und insbesondere die Unterschreitung der Beunruhigungs- bzw. Fluchtdistanzen kann Wasservögel oder Seehunde stören und vertreiben.

Das Fahren im Flachwasser und in Ufernähe kann zu mechanischen Beschädigungen und Sedimentaufwirbelungen führen. Es können Tiere (insbesondere Brutvögel) gestört, Pflanzen beschädigt und Kleinlebensräume in der Schwimmblattzone und im Schilfgürtel beeinträchtigt werden. Ankern kann ebenfalls mechanische Beschädigungen und Sedimentaufwirbelungen zur Folge haben und auch langes Verweilen in Ufernähe kann zur Störung von Tieren führen.

Des Weiteren kann das Anlanden an naturnahen Ufern oder auf Inseln durch den damit verbundenen Lärm sowie durch Tritt- oder anderen mechanischen Schaden zu einer Ufererosion, zur Beschädigung von Pflanzen im Schilfgürtel und in Flachwasserzonen sowie zur Störung von Tieren führen.

Mögliche Auswirkungen durch notwendige Infrastruktur:

Die Anlage, Erweiterung, Umgestaltung und der Betrieb von Bootsliegeplätzen und Segelboothäfen können mitunter negative Auswirkungen auf die Umwelt haben, z. B. in Form von Lebensraumstörung, Bodenverdichtung, Zerstörung der Vegetation und Belastung von Boden und Wasser durch Schadstoffe. Das Schwojen (Schleifen) von Bojenketten kann die Zerstörung von Unterwasservegetation am Seeboden zur Folge haben.

Die Überbauung durch Uferbefestigungen, Slipanlagen und Seilwinden kann zu Bodenversiegelung, Lebensraumzerstörung, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und Beunruhigung von Tieren führen. Ebenso können Überbauungen durch Bootsschuppen und Stege im Wasser die Vegetation und die Lebensräume in der Flachwasserzone verändern. Durch Baumaßnahmen für Hafenbecken und Fahrrinnen und die damit verbundenen Ausbaggerungen, Aufschüttungen und Entschlammungen wird die Struktur des Gewässerbodens und der Wasserpflanzen mechanisch verändert bzw. zerstört. Das Umfeld kann sich trüben bzw. verschlammen. Barrieren wie Molen und Spundwände können die Gewässerdynamik beeinflussen, indem Strömungsverhältnisse verändert werden. 

Unterwasseranstriche und Einschleppung fremder Arten:

Biozide werden zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Die Verwendung von Bioziden für Unterwasseranstriche wurde im Jahr 1998 durch eine EU-Richtlinie erheblich eingeschränkt. Dies entlastet zwar die Umwelt, jedoch begünstigt es die globale Verbreitung von Wasserorganismen in fremde Lebensräume durch vermehrten Bewuchs am Bootsrumpf. In Folge dessen kann es zu einer Störung des ökologischen Gleichgewichts kommen. Nach Ansiedlung fremder Wasserorganismen im neuen Lebensraum ist deren Ausrottung oft unmöglich und heimische Organismen werden verdrängt. Gebietsfremde Arten können durch Konkurrenz, Raubdruck und Übertragung von Krankheitserregern oder Parasiten eine Bedrohung der biologischen Vielfalt darstellen und die einheimischen Ökosysteme deutlich verändern (12).

Die internationale Schifffahrt ist der größte Verursacher der Einschleppung gebietsfremder Arten. Unter Mitwirkung des DSV und von WS hat die IMO (International Maritime Organisation) im Jahr 2011 eine Richtlinie herausgegeben, um die Einwanderung fremder Wasserorganismen durch Schiffe aller Größen zu vermindern. Da 95 Prozent aller Fahrten der Sportschifffahrt in derselben Ecoregion stattfinden, gibt es für die Sportschifffahrt gesonderte Leitlininen. Der DSV weist darauf hin, dass Segelsportler*innen aktiv dazu beitragen können, die Einwanderung fremder Wasserorganismen zu verhindern, indem die Hinweise aus dem Ciriculum „Leitlinien der IMO für den Wassersport zur Verminderung des Einschleppens fremder Arten an Schiffsrümpfen“ (MEPC.1/Circ.792) befolgt werden (13).

(12) DSV (2019). Schutz vor fremden Wasserorganismen. Zugriff am 14.08.2020 unter: https://www.dsv.org/dsv/umweltschutz/einschleppung-fremder-arten/

(13) DSV (2023). Leitlinien der International Maritime Organisation (IMO) für den Wassersport zur Verminderung des Einschleppens fremder Arten an Schiffsrümpfen.Zugriff am 06.11.2023 unter: https://www.dsv.org/app/uploads/leitlinien_der_international_maritime_organisation.pdf

Konflikte können je nach Größe des Gewässers zwischen den strandgebundenen Wassersportler*innen (Katamaransegler, Jollensegler, Windsurfer) entstehen, wenn diese sich an denselben Strandbereich annähern wollen. Auch Schwimmer*innen können in Gefahr geraten, wenn sie sich in den Bereichen der Wassersportler*innen aufhalten und die Geschwindigkeiten der Sportgeräte fehleinschätzen. Regelungen können über Zugangsbereiche für die jeweiligen Personenkreise getroffen werden, allerdings stellt dies u. a. bei Strömungsgewässern eine Schwierigkeit dar.

Die Geschichte des Segelbootbaus führt einige tausend Jahre zurück zu schwimmenden Baumstämmen und Flößen. Der Wunsch, immer größere Strecken auf dem Wasser zurücklegen zu können, und die Erkenntnis, dass sich Holzbretter hervorragend zum Schiffsbau eignen, führten zu der Entwicklung des hölzernen Plankenbootes. Der älteste Nachweis von Schiffen mit Segeln auf einer Felszeichnung in der Nubischen Wüste lässt darauf zurückschließen, dass Segelschiffe seit mindestens 7.000 Jahren existieren. Jahrhundertelang wurden Segelschiffe für Entdeckungsreisen, Handelsfahrten und als Kriegsfahrzeuge eingesetzt. Bis ins 19. Jahrhundert waren Segelschiffe das wichtigste Verkehrsmittel für den Transport von Personen und Gütern für Langdistanzen. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurden sie durch die Entwicklung des Dampfschiffs größtenteils abgelöst (14).

Bereits im 19. Jahrhundert entdeckten die Engländer das Segeln als Freizeitsport. Auch wenn es über viele Jahrhunderte ein Sport für Reiche und Adlige blieb, ist Segeln heute ein weit verbreiteter Freizeitsport. Der erste deutsche Segelclub wurde im Jahr 1855 gegründet. Die erste deutsche Regatta wurde 1882 veranstaltet. Aus ihr ging die Kieler Woche, das größte Segelsportfest der Welt, hervor. Seit dem Jahr 1900 ist das Segeln auch als Disziplin bei den Olympischen Spielen vertreten. Im Verlauf der Zeit haben sich die Disziplinen sowie die verwendeten Bootsklassen jedoch maßgeblich gewandelt. Die zu veranstaltenden Wettbewerbe werden vom Weltseglerverband (WS) sowie dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) festgelegt. Im Rahmen der Olympischen Spiele in Tokio im Jahr 2021 wurden zehn Disziplinen ausgetragen. Im Rahmen der Olympischen Spiele in Paris im Jahr 2024 sind Bootsklassen vom zum Beispiel foilenden Nacra 17-Katamaran bis hin zu Einhandjollen ILCA 6 an den Start gegangen (15).

(14) Deutsche Gesellschaft für Schifffahrts- und Marinegeschichte e.V. (2019). Geschichte der Segelschifffahrt. Zugriff am 14.08.2020 unter: https://www.schiffahrtsgeschichte.de/themen/geschichte-der-segelschifffahrt/

(15) Deutscher Segler-Verband (DSV). Olympisches Segeln. Zugriff am 13.05.2024 unter: https://www.dsv.org/segeln/olympisches-segeln/

Eissegeln

Seit dem 17. Jahrhundert wird mit Kufenschlitten auf Eis gesegelt. Bei dieser Variante werden auf dem Eis hohe Geschwindigkeiten erreicht: Der offizielle Geschwindigkeitsrekord liegt bei 135 km/h und ist bis heute ungebrochen (Stand 2024) (16). Rund 360 Eissegler sind im DSV registriert. Der DSV hat einen Eissegelschein ins Leben gerufen, der an einigen Revieren, darunter der Dümmer See und das Steinhuder Meer, Pflicht ist (17). Internationaler Dachverband ist u. a. die International DN Ice Yacht Racing Association (IDNIYRA).

Land- und Strandsegeln

In Europa entwickelte sich das Strandsegeln dank zahlreicher (technischer) Innovationen in den letzten 100 Jahren rasant. Die ersten Wurzeln lassen sich jedoch schon im Jahr 2.000 v. Chr. finden. Strandsegler erreichen ebenfalls Spitzengeschwindigkeiten von weit über 100 km/h und auch sie benötigen einen speziellen Pilotenschein des DSV. In Deutschland ist der „Ausschuss Eis-, Land- und Strandsegeln“ des DSV zuständig. Internationaler Dachverband ist die International Land and Sandyachting Federation (FISLY). Die FISLY stellt die internationalen Regeln im Strandsegeln auf und organisiert internationale Veranstaltungen, darunter auch die Europa- und Weltmeisterschaften (18).

RC-Segeln

RC-Segeln steht für Radio Controlled Segeln und ist die internationale Bezeichnung funkgesteuerter Yachten. In Deutschland sind rund 500 RC-Segler aktiv. Die Modellboote sind bis zu knapp zwei Meter lang und werden vom Land aus gesteuert. Über zwei Kreuzknüppel wird das Ruder im Heck sowie die Segelwinde der Yacht gesteuert. Bei Regatten treten bis zu 60 RC-Yachten gegeneinander an. Für Ranglisten, Messbriefe und Regatten ist der „Ausschuss RC-Segeln“ des DSV zuständig (19).

(16) Seen.de. Eissegeln – Winterspaß für Abenteuerlustige. Zugriff am 13.05.2024 unter: https://www.seen.de/ratgeber/eissegeln.html

(17) DSV e.V. (2019). Eissegeln. Zugriff am 14.08.2020 unter: https://www.dsv.org/segeln/breitensport/eissegeln/

(18) YCSPO. (2019). Geschichte des Strandsegelns. Zugriff am 14.08.2020 unter: http://www.ycspo.de/geschichte-des-ycspo/

(19) DSV e.V. (2019). RC-Segeln Hightech im Kleinformat. Zugriff am 14.08.2020 unter: https://www.dsv.org/segeln/breitensport/rc-segeln/

Naturerlebnis, Ausgleich zu Beruf und Ausbildung sowie das Vergessen der Sorgen des Alltags sind führende Motive zur Ausübung des Segelsports (20).

Sich mit nichts anderem als Wasser und Luft zu umgeben, sind Reize, die den Segler immer wieder auf das Wasser hinausziehen. Sich den Elementen so unmittelbar auszuliefern und sie kontrolliert zu beherrschen, ist ein weiterer Attraktivitätsfaktor. Die Komplexität des Sports und ein kalkulierbares Risiko machen Segeln zudem zu einer interessanten Wettkampfsportart, in der viele Segler*innen eine Herausforderung suchen und finden.

(20) Studenteninitiative Wirtschaft & Umwelt (Hrsg.). (1996). Segeln in Mecklenburg- Vorpommern. Eine wirtschaftliche, ökologische und soziologische Analyse. Aachen: Meyer & Meyer.

Zu den witterungsbedingten Voraussetzungen zählt in erster Linie der Wind – zu viel oder zu wenig kann den Spaß am Segeln verderben. Gefährlich wird es bei Sturm und Gewitter, da Segelmasten einen Blitzeinschlag provozieren. Zur eigenen Sicherheit sollten bei jedem Wetter Schwimm- oder Rettungswesten getragen werden.

Der Segelschein ist ein Qualifikationsnachweis über praktische und theoretische Segelkenntnisse. Für das Führen eines Segelbootes wird in Deutschland die entsprechende Kenntnis der Regeln verlangt; ein Nachweis darüber in Form eines Führerscheins ist jedoch nicht zwingend erforderlich. 

Es gibt verschiedene Arten von Segelbooten: Hinsichtlich der Rumpfform wird zwischen offenen Booten (Jolle) und Kielbooten (Yacht) oder zwischen Booten mit einem oder mehreren Rümpfen (meist Katamaran, Trimaran) differenziert. Jollen besitzen ein absenkbares Schwert, Kielboote einen starren, schweren Kiel und haben damit sehr viel mehr Tiefgang. Das wirkt sich auf die Stabilität aus: Eine Jolle ist meist ranker, das Schwert dient vornehmlich als Gegenkraft zum Seitenabtrieb. Durch das Gewicht des Kiels hat dagegen eine Yacht mehr aufrichtendes Moment. Sie ist praktisch selbstaufrichtend. Die Segel können längs (Schratsegel) oder quer (Rahsegel) zum Boot geführt werden. Ein Segelboot kann zudem einen oder mehrere Masten haben. Neben dem Wissen um Segel- und Ruderstellung zur Steuerung des Bootes sind weiterführende physikalisch-technische Kenntnisse wichtig, um das Boot richtig zu trimmen.

Die physische und psychische Belastung im Segelsport hängt maßgeblich von den Naturgegebenheiten wie Wind, Wellen, Strömung, Nässe und Temperaturen ab.

Die Wirbelsäule wird durch Beugungs-, Rotations- und Seitneigungsbewegungen belastet. Zur Vermeidung von Überbeanspruchung und Spätschäden ist eine gut ausgebildete Rumpfmuskulatur Voraussetzung. Dies gilt besonders für den Regattasport, da hier höhere Belastungen auftreten können. Beim Steuermann wird die Arm- und Schultermuskulatur dynamisch belastet, der Vorschoter ist hinsichtlich der Bauch- und Oberschenkelmuskulatur stärker gefordert. Auch die Muskulatur um das Kniegelenk steht unter großer Zugbelastung. Aber nicht nur die Physis, sondern auch die Psyche wird besonders bei Wetteränderungen und höheren Windgeschwindigkeiten auf die Probe gestellt (21).

(21) Rieckert, H., Siewers, M. (1999). Sportmedizinische Aspekte beim Segeln. Deutsches Ärzteblatt, 69 (9), A-542-546. Zugriff am 14.08.2020 unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/15887/Sportmedizinische-Aspekte-beim-Segeln

Die weltweit größte Marktdatenstudie für die Wassersportwirtschaft wurde von dem Bielefelder Verlagshaus Delius Klasing durchgeführt. 2016 wurden 9.438 Leser*innen der Segel- und Motorbootmagazine YACHT und BOOTE zu Themen wie Besitz, Kaufabsichten, Charterreviere, Zubehör und Markenwerte befragt. Aus der Marktdatenstudie 2017 ging hervor, dass sich die Branche auf Wachstumskurs befindet.

Es liegt ein hoher Anteil an Bootseigner*innen und Miteignern vor, die Kaufpreisentwicklung ist steigend, ebenso wie Investitionen und Charter-Anteile. Das Käuferpotenzial der Seglergemeinschaft liegt bei 50 Prozent. Der Fokus des Interesses liegt dabei auf größeren Segelyachten: Neue Segelboote mit einer Rumpflänge von über zwölf Metern werden von rund einem Drittel der YACHT-Leser mit Kaufabsichten nachgefragt, gebrauchte Segelboote von einem knappen Viertel dieser Leserschaft. Für ein neues Segelboot sind Käufer*innen dazu bereit, durchschnittlich 278.522 Euro auszugeben, was seit 2000 einer Steigerung um 95 % entspricht. Die Ausgabebereitschaft für Gebrauchtboote ist ebenfalls gestiegen, nämlich um 29 % seit 2000 auf heute 82.182 Euro. Bei einem Kauf ist das führende Kriterium die Qualität vor Preis, Fahreigenschaften, Optik und Komfort.

Gut Dreiviertel der YACHT-Leser haben schon einmal ein Boot gechartert, für durchschnittlich 1,4 Wochen und Kosten von 3.346 Euro. Das beliebteste Charterrevier ist Deutschland, dahinter folgen Kroatien, Griechenland, Italien und die Niederlande.

Außerdem erfasste die Marktuntersuchung Zubehörbereiche wie Bootsbekleidung, Bootselektronik, Segelmacher, Navigations-Apps, Antifouling, Versicherungen, Versender, Charterflotten-Betreiber und Agenturen. Markenwerte wie Zuverlässigkeit, Bekanntheit, Qualität, Verarbeitung, Service, Optik und das Preis-/Leistungsverhältnis der Schiffe und Werften wurden ebenfalls erhoben (22).

(22) Delius Klasing. (2017). Marktdatenstudie 2017: Großes Käuferpotenzial im Segel- und Motorbootsegment.

Die Kampagne zeichnet Sportboothäfen, Strände und Badestellen an Binnenseen aus, die besondere Verdienste hinsichtlich des Umweltmanagements und der Umweltkommunikation vor Ort aufweisen. Die „Blaue Flagge“ wird seit 1987 für jeweils ein Jahr von der Deutschen Gesellschaft für Umwelterziehung vergeben und ist das erste gemeinsame Umweltsymbol. Im Jahr 2018 wurden 4.500 Blaue Flaggen vergeben. Um diese Auszeichnung zu erhalten, muss ein umfangreicher Kriterienkatalog erfüllt und jährlich erneut nachgewiesen werden. Die Kriterien für die Blaue Flagge an Badestellen und Sportboothäfen betreffen die vier Bereiche Wasserqualität, Umweltkommunikation, Umweltmanagement und Service/Sicherheit. Der DSV unterstützt die Kampagne seit Anbeginn (23).

(23) Deutsche Gesellschaft für Umwelterziehung. (2018). Blaue Flagge. Zugriff am 14.08.2020 unter: http://www.blaue-flagge.de/

Gemeinsam mit dem Verband Deutscher Sporttaucher (VDST), dem Deutschen Kanu-Verband (DKV) und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) ruft der Deutsche Segler-Verband zur Müllvermeidung in und an unseren Gewässern auf. Auf der Projekt-Website https://www.gewaesserretter.de können Segler*innen entdeckten Müll dokumentieren und melden sowie Reinigungsaktionen ankündigen und darüber berichten. Die gesammelten Daten werden in einer interaktiven Karte dargestellt und liefern so gleichzeitig wichtige Informationen. Darüber hinaus bietet die Plattform Handlungsoptionen, wie jede*r Einzelne zur Reduzierung von Plastikmüll beitragen kann (24).

(24) DSV e.V. (2013). Sport und Naturschutz – gemeinsam für saubere Gewässer. Zugriff am 13.05.2024 unter: https://www.dsv.org/nachrichten/allgemein/2013/04/sport-und-naturschutz-gemeinsam-fuer-saubere-gewaesser-2/

Im September 2016 unterzeichneten das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (MELUR) und der DSV als Dachverband und Koordinator für die Wassersportverbände die „Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von rastenden Meeresvögeln in den Europäischen Vogelschutzgebieten im schleswig-holsteinischen Küstenmeer der Ostsee“. Kern der Vereinbarung ist, dass Wassersportler*innen in der Zeit vom 16. November bis 1. März Gebiete meiden, in denen große Gruppen von nahrungssuchenden oder rastenden Meeresvögeln vorkommen. Dieser Vereinbarung sind der Verband Deutscher Wassersport Schulen und der Segler-Verband Schleswig-Holstein beigetreten (25).

(25) DSV (2016). Freiwillige Vereinbarung zum Vogelschutz in der Winterzeit. Zugriff am 13.05.2024 unter: https://www.dsv.org/nachrichten/umwelt-recht/2016/11/freiwillige-vereinbarung-zum-vogelschutz-in-der-winterzeit/